Bank akzeptiert die Wohnfläche nicht – weil sie selbst ermittelt wurde. Warum jetzt ein externer Gutachter notwendig ist
Deine Bank akzeptiert deine Wohnflächenberechnung nicht
Viele Eigentümer erleben dieselbe Situation: Die Finanzierung steht kurz vor dem Abschluss – doch die Bank akzeptiert die angegebene Wohnfläche nicht. Begründung: Die Quadratmeter wurden selbst ermittelt. Was auf den ersten Blick unverständlich wirkt, hat klare Gründe. In Finanzierungs- und Bewertungsprozessen gelten andere Anforderungen als bei einer privaten Berechnung.
Warum selbst berechnete Wohnflächen häufig abgelehnt werden
Eine Wohnfläche lässt sich grundsätzlich selbst ausmessen. Baupläne, Online-Rechner oder ein Maßband liefern schnell ein Ergebnis. Für private Zwecke mag das ausreichend sein. Für Banken jedoch nicht.
Bei einer Immobilienfinanzierung wird die Wohnfläche als Grundlage für die Objektbewertung herangezogen. Sie beeinflusst:
- den Beleihungswert
- die Risikoeinschätzung
- den Kaufpreis in Relation zur Fläche
- die Gesamtfinanzierung
Die Lösung
Damit die Bank diese Kennzahl akzeptieren kann, muss sie nachvollziehbar, normgerecht und unabhängig ermittelt worden sein.
Selbst berechnete Flächen erfüllen diese Anforderungen meist nicht, weil:
- keine externe Prüfung erfolgt ist
- die Berechnung nicht nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder DIN 277 dokumentiert wurde
- keine Haftung durch einen Sachverständigen besteht
- kein offizieller Stempel oder Prüfvermerk vorliegt
Für die Bank fehlt damit die rechtliche Absicherung.
Häufige Fehler bei selbst ermittelten Wohnflächenberechnungen für die Finanzierung. In der Praxis entstehen Abweichungen oft unbeabsichtigt. Typische Fehler sind:
- Dachschrägen werden zu großzügig angerechnet
- Balkone oder Terrassen werden vollständig berücksichtigt
- Kellerräume fließen in die Wohnfläche ein
- alte Berechnungsmethoden werden verwendet
- Baupläne stimmen nicht mit dem Ist-Zustand überein
Bereits Abweichungen von über 10 Prozent können rechtlich relevant sein. Bei Finanzierungsvorhaben führt das schnell zu Verzögerungen oder Nachforderungen durch die Bank.
Warum ein externer Gutachter erforderlich ist
Ein externer Sachverständiger stellt sicher, dass die Wohnfläche:
- vor Ort vermessen wird
- normgerecht nach WoFlV oder DIN 277 berechnet wird
- vollständig dokumentiert ist
- durch einen anerkannten Fachmann geprüft und bestätigt wird
Entscheidend ist die Unabhängigkeit. Die Bank benötigt ein Dokument, das nicht vom Eigentümer selbst erstellt wurde, sondern von einer fachlich qualifizierten und haftenden Stelle.
Erst dadurch wird die Wohnfläche belastbar und bankfähig.
Wie Offenblende in dieser Situation unterstützt
Wenn eine Bank die Wohnfläche nicht akzeptiert, geht es meist um zwei Dinge: Zeit und Rechtssicherheit. Offenblende übernimmt die professionelle Vermessung direkt vor Ort. Die Berechnung erfolgt nach den geltenden Normen (WoFlV oder DIN 277) und wird von einem externen Sachverständigen geprüft und gestempelt.
Du bekommst
- eine normgerechte Wohnflächenberechnung
- ein prüffähiges PDF-Dokument für die Bank
- deutschlandweite Durchführung
- transparente Kostenstruktur (ein Preis pro Etage bis 125qm)
- eine Geld-zurück-Garantie im unwahrscheinlichen Fall der Nichtanerkennung
Durch die Kombination aus Vor-Ort-Vermessung, externer Prüfung und normkonformer Dokumentation entsteht genau das Dokument, das Finanzierungsinstitute verlangen.
Ablauf und zeitlicher Rahmen
- Die Terminvereinbarung erfolgt online oder telefonisch.
- Nach der Vermessung wird die Berechnung erstellt und geprüft.
- Das fertige Dokument wird anschließend geprüft und digital zur Verfügung gestellt.
Gerade bei laufenden Finanzierungen ist eine schnelle und strukturierte Abwicklung entscheidend. Offenblende übernimmt die Wohnflächenberechnung und du erhältst ein rechtssicheres Dokument für deine Finanzierung.
Unsere Fachkräfte führen das Aufmaß direkt vor Ort aus und du erhältst das fertige Dokument vom Sachverständigen inkl. Stempel für deine Unterlagen.











