Die neuen Drohnen Regeln

Mit all den Regeln verbunden mit dem Fliegen von Drohnen, ist es nicht leicht zu verstehen was erlaubt ist und was nicht. Zudem gibt es die neue EU Drohnenverordnung 2021 (2019/947), die seit dem 01.01.2021 gilt. Und laut dieser gibt es harte Einschränkungen im Betrieb von professionellen Drohnen. Was heißt das aber genau? Das haben wir hier einmal zusammengefasst, damit jeder schnell versteht was eigentlich erlaubt ist.

Die EU Drohnenverordnung 2021

Zukünftig dürfen nur noch zertifizierte Drohnen geflogen werden, die mit C0-C4 gekennzeichnet sind (Verordnung EU 2019/945). Dafür sind die Hersteller verantwortlich, allerdings können Bestands-Drohnen NICHT nachzertifiziert werden. Weiter werden wir nicht darauf eingehen, da es noch keine Hersteller gibt die eine Drohnen-Zertifizierung haben. Außerdem gelten für Drohnen, die bis zum 01.01.2023 produziert werden und nicht klassifiziert sind, die Übergangsregeln auf die wir unten eingehen. Erst dann kommt die Zertifizierung ins Spiel.

Gültigkeit des Kenntnisnachweises

Es gibt zwar neue Regeln, allerdings ist vorwegzunehmen, dass Drohnen-Besitzer, die einen Kenntnisnachweis (nach §21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 der Luftverkehrs-Ordnung) besitzen eine Übergangszeit haben. Demnach gilt dieser noch bis zum 31.12.2021 und behält bis dorthin seine Gültigkeit. Danach wird empfohlen einen neuen Drohnenführerschein zu machen, der dann fünf Jahre lang gültig ist.

Die neuen Regeln

  • jeder Drohnenpilot MUSS sich registrieren lassen, Drohnen müssen aber nicht registriert werden (bis 01.05.2021)
  • eine Haftpflichtversicherung ist für ALLE Drohnenmodelle Pflicht
  • die Registriernummer (e-ID) MUSS  per Aufkleber an der Drohne angebracht sein (Drohnen-Kennzeichen)
    Registrieren muss man sich hier
    → hat man aber noch keine Registriernummer, müssen Name und Adresse auf der Drohne stehen
  • Die Datenplakette wird ab dem 01.05.2021 hinfällig
    → trotzdem ist es sinnvoll Email oder Telefonnummer zu hinterlassen
    → bei Verlust (FlyAway) kann so der Pilot kontaktiert werden

Die Drohnen-Kategorien

Es gibt jetzt 3 Kategorien in denen man fliegen kann:

Offen
Speziell
Zulassungs-
pflichtig
Richtlinien keine Genehmigung erforderlich (außer es liegt kein EU-Drohnenführerschein vor) genehmigungspflichtig (alle Varianten außerhalb der offenen Kategorie) zulassungspflichtig mit Spannweite über 3m oder bei Personenbeförderung/ Transport von gefährlichen Gütern

Die meisten Drohnen für den privaten Gebrauch und auch für den kommerziellen Gebrauch (z.B. Drohnenfotografien) gehören zu der offenen Kategorie. Deshalb gehen wir hier folglich nur auf diese Kategorie ein.

Die Offene Kategorie – Rahmenbedingungen

  • maximale Flughöhe: 120m über Grund
  • unmittelbarer Sichtkontakt zur Drohne während des gesamten Fluges bzw. eingeschalteter Follow-me-Modus
  • Mindestalter des Steuerers 16 Jahre
    → der Betrieb unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten ist zulässig
  • Höchstabflugmasse (Maximum Takeoff MASS – MTOM) der Drohne ist 25kg
  • kein Abwurf von Gegenständen

Die drei Unterkategorien der offenen Kategorie

Weiter umfasst die offene Kategorie 3 Unterkategorien (A1, A2, A3) mit weiteren Einschränkungen. Folglich zeigt die erste Tabelle die Einstufung in diese drei Unterkategorien laut der EU Drohnenverordnung 2021 von Bestands-Drohnen. Darauffolgend zeigt die zweite Tabelle die Regelungen der jeweiligen Unterkategorien. Also was erlaubt ist und was nicht, in Bezug auf das Fliegen einer Drohne.

Immobilienfotograf mit Drohne

Einstufungen bei Bestands-Drohnen

Einstufungen bei Bestands-Drohnen A1
A2
A3
Gewicht bis zu 250g

bis 500g (bis 01.01.2023)

250g bis 2kg 2kg bis 25kg (bis 01.01.2022)
Drohnen-
führerschein
nur EU-Kompetenznachweis notwendig EU-Fernpilotenzeugnis (großer EU-Drohnenführerschein) notwendig nur EU-Kompetenznachweis notwendig
Drohnen-
Beispiele
bis 250g: DJI Mini 2

bis 500g: DJI Mavic Air, Parrot Skycontroller 3, Parrot Anafi

DJI Mavic Air 2, DJI Mavic, DJI Mavic 2, DJI Phantom 4 Pro DJI Matrice, DJI Inspire

 

Zusätzlich zu der Tabelle muss gesagt werden: Wenn eine Bestands-Drohne zwischen 250g und 2kg wiegt, dann gilt bis zum 01.01.2022, dass sie auch nur mit dem EU-Kompetenznachweis geflogen werden kann. Dann fällt sie allerdings in die Kategorie A3 und man muss sich auch an diese Regeln halten (großer Abstand zu Menschengruppen, Gebäuden, Industriegeländen, etc.).

Regelungen – was ist erlaubt?

Regelungen bei Bestands-Drohnen A1
A2
A3
heranfliegen an unbeteiligte Personen erlaubt horizontal bis zu 50m ist erlaubt nur erlaubt, wenn nach vernünftigem Ermessen davon ausgegangen werden kann, dass während des gesamten Fluges keine unbeteiligten Personen gefährdet werden
überfliegen von unbeteiligten Personen
sollte strengstens gemieden werden nicht erlaubt nicht erlaubt
Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebiete
bis 250g und ohne Kamera erlaubt nur mit Zustimmung der Inhaber erlaubt Mindestabstand von 150m

Drohnenführerschein

Arten und welchen man für seine Drohne braucht

Der EU-Kompetenznachweis

Wie man sieht, ist es empfehlenswert den EU-Kompetenznachweis zu machen. Zwar muss er alle 5 Jahre erneuert werden, aber es lohnt sich trotzdem ihn schon jetzt zu machen und nicht erst nach Ablauf des Kenntnisnachweises. Denn derzeit ist er noch kostenlos. (Stand April/2021)

Das EU-Fernpilotenzeugnis

Er ist für Drohnen der Unterkategorie A2 notwendig. Alternativ gilt bis zum 01.01.2022 der alte Kenntnisnachweis (Deutschland) zusammen mit dem neuen EU-Kompetenznachweis ebenfalls als Fernpilotenzeugnis für Deutschland (nicht die gesamte EU).

 

EU-Fernpilotenzeugnis: Anbieter

An diesen Stellen kann man das EU-Fernpilotenzeugnis machen:

Die Preise liegen zwischen 280,- € und 800,- € (brutto). Außerdem dauert der Kurs zwischen 1-2 Tagen und kann entweder als Online- oder auch als Präsenzkurs absolviert werden.

Drohnenführerschein 2021

 


Wo darf man nun fliegen?

Trotz Einhaltung der oben aufgelisteten Regelungen, darf man nicht überall fliegen. Denn leider ist es durch die EU Drohnenverordnung 2021 viel komplizierter geworden. Aber ein positives gibt es: man braucht nicht mehr bei jedem Flug eine Aufstiegsgenehmigung.

Die App “Droniq” der Deutschen Flugsicherung (DFS)

Wo man fliegen darf und wo nicht bestimmt derzeit einzig und alleine die App „Droniq“ von der Deutschen Flugsicherung (DFS). Also muss vor jedem Flug hier nachgeschaut werden, ob man fliegen darf und welche Einschränkungen es gibt. Lediglich in den grauen Bereichen darf man unbehelligt unter Einhaltung der zuvor genannten Bedingungen fliegen. Schaut man aber auf die Karte und sieht grün handelt es sich um ein nicht zu befliegendes Naturschutzgebiet. Zudem ist die alte App der DFS NICHT mehr gültig.

Sondergenehmigungen

Will man trotzdem fliegen, obwohl ein Verbot angezeigt wird, benötigt man wieder eine Genehmigung des Grundstückseigentümers (z.B. bei Gewerbeeinheiten, Industrieanlagen). Zudem braucht man eine Genehmigung durch die Deutsche Flugsicherung (wie früher auch schon) bei Hubschrauberlandeplätzen von Krankenhäusern und Flugplätzen. Die Genehmigung erhält man beim zuständigen Ordnungsamt (nur bei innerstädtischen Flügen) und der Landesluftfahrtbehörde ein. Die Gebühren dafür liegen ganz unterschiedlich zwischen 0,- € und 500,- €.

Sondergenehmigungen – Fliegen an Wohn- und Gewerbegebieten mit Drohnen A3

Mit Drohnen der Unterkategorie A3, also großen professionellen Drohnen, darf man nur noch mit 150m Abstand zu Wohn- und Gewerbegebieten fliegen. Um hier auch näher fliegen zu dürfen, benötigt man eine extra Genehmigung. Die Details sind Stand heute noch nicht bekannt, werden aber hier veröffentlicht. Bis dahin gelten die alten Vorschriften.

Weitere Informationen

Detaillierte Antworten zu weiteren Fragen, kannst du auf der Seite des Luftfahrtbundesamts finden. Hier sind viele weitere Informationen enthalten.

Was darf fotografiert und gefilmt werden?

Hier hat sich nichts weiter geändert. Wie bisher ist die Privatsphäre (Persönlichkeitsrecht) zu schützen.

Grundstücke

Sollte man also über Privatgrundstücke fliegen müssen, so sind die Bewohner bzw. die Eigentümer der Grundstücke darüber zu informieren. Zudem dürfen fremde Grundstücke und Gebäude nur fotografiert und gefilmt werden, wenn die Grundstücksteile auch von der Straße aus sichtbar wären.

Unbeteiligte Personen

Wenn fremde Personen eindeutig zu identifizieren sind, müssen sie unkenntlich gemacht werden. Außerdem darf natürlich nicht ohne Einverständnis in fremde Fensterscheiben gefilmt oder fotografiert werden.

Panoramafreiheit

Interessant ist weiterhin ein aktuelles Urteil aus dem Dezember 2020 eines Landgerichts, das wegweisend ist. Demnach fallen auch urheberrechtlich geschützte Werke unter die Panoramafreiheit, wie beispielsweise Brücken & Schlösser und können von Drohnen fotografiert und gefilmt werden.

Fazit

Das sind die wichtigsten Neuerungen und Richtlinien der EU Drohnenverordnung 2021 zusammengefasst. Wir hoffen, dass dieser Beitrag etwas mehr Klarheit schaffen konnte. Jetzt warten wir also die Durchführungsdetails zu der neuen EU Verordnung 2019/947 ab und machen bis dahin fleißig Luftaufnahmen.