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DSGVO Foto Hinweisschild – kostenfreies Muster für Veranstaltungen

Reicht ein DSGVO Hinweisschild auf der Veranstaltung, dass Fotos gemacht werden dürfen?

Jedes Jahr feiern viele der Firmen eine Firmenweihnachtsfeier. Manche feiern im kleineren Kreis, manche trumpfen groß auf und nutzen die Gelegenheit um Mitarbeiter zu ehren und auszuzeichnen. Aber alle Veranstaltungen haben eins gemeinsam: Es ist ein Fest mit Freude unter Kollegen, die am Tag der Weihnachtsfeier oftmals zu engeren Freunden heranwachsen. Damit die Fotos der Firmenfeier gemacht und veröffentlicht werden dürfen, gibt es einige Fragen zum Datenschutz zu beachten. Wir verraten Ihnen was Sie neben einem DSGVO Hinweisschild noch beachten müssen!

 

Wir beantworten in diesem Artikel die häufigsten Fragen:

  • Was gilt es zur DSGVO und Weihnachtsfeier zu beachten?
  • Muss ich meine Mitarbeiter vorwarnen, wenn Fotos auf der Weihnachtsfeier gemacht werden?
  • Darf ich Fotos der Weihnachtsfeier im Internet veröffentlichen?

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5 Tipps für DSGVO konforme Veranstaltungsfotografie
Worauf Sie als Arbeitgeber achten sollten.

Idee für die Weihnachtsfeier: Fotowand
Fotograf für Weihnachtsfeier: Wir fotografieren Ihre wilden Partynächte © Offenblende

Sie haben einen professionellen Fotografen für Ihre Weihnachtsfeier gebucht? Dann sollten Sie die folgenden Tipps beachten

  1. Platzieren Sie sichtbare Hinweisschilder, dass ein professioneller Fotograf anwesend sein wird.
    • Das Hinweisschild sollte Ihre Gäste informieren wo die Fotos zu sehen sein werden
    • und an wen sich der Gast wenden kann, wenn er damit nicht einverstanden ist.
    • Tipp: Im Normalfall sprechen die Gäste, die keine Fotos wünschen sowieso den Fotografen als erstes an. Professionelle Fotografen werden diesen Wunsch berücksichtigen.
    • Ein zusätzlicher Ansprechpartner vor Ort bzw. Kontaktinformationen zum Löschen der Fotos auf einem Hinweisschild verbessern jedoch die die Aufklärungspflicht.
  2. Sollten die Fotos aber bereits im firmeninternen Intranet zu finden sein, so sollte es eine direkte Kontaktmöglichkeit geben um das Löschen der Bilder zu vereinfachen.
  3. Wussten Sie dass für die firmeninterne Weihnachtsfeier keine Künstlersozialabgabe (KSK) für den Fotografen fällig wird? Ganz anders ist es jedoch, wenn Sie Geschäftspartner einladen.
  4. Schützen Sie die Privatsphäre ihrer Mitarbeiter und veröffentlichen Sie die Fotos nicht unbedingt in einem öffentlichen Facebook oder Flickr-Fotoalbum – nicht jeder ist damit einverstanden.
  5. Selektieren Sie die Fotos die Sie veröffentlichen, damit es keine unglücklichen Kollegen gibt
Polaroidfotografie zur Firmenfeier © Offenblende
Branding & Logos auf Polaroids - Das Polaroid Passepartout
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